Verwaltungsgerichtshof
11.09.1997
97/07/0056
Eine meritorische Entscheidung über einen Antrag auf Bewilligung der Übertragung eines Teilwaldrechtes setzt voraus, daß ein wirksames Rechtsgeschäft über diese Übertragung vorliegt. Ob dies der Fall ist, hat die Agrarbehörde im Zweifel als Vorfrage zu beurteilen, sofern nicht die Voraussetzungen für eine Aussetzung des Verfahrens vorliegen (Hinweis E 25.4.1989, 85/07/0241, VwSlg 12908 A/1989).