Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.2003

Geschäftszahl

97/07/0054

Rechtssatz

Paragraph 36, GebAG 1975 sieht eine Gebühr für die "Vorbereitung des mündlichen Gutachtens" nicht vor. Derartige Vorbereitungshandlungen werden schon durch die Gebühr für Mühewaltung abgegolten (Hinweis Urteil OGH 18. Dezember 2002, 13 Os 114/02).