Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.05.1997

Geschäftszahl

97/07/0047

Rechtssatz

Wurden einer Partei erstinstanzliche fachliche Stellungnahmen nicht übermittelt, die keine Änderung der Ermittlungsergebnisse, sondern deren bloße Bestätigung zum Inhalt haben, so fehlt diesen Verfahrensmängeln die Relevanz (Hinweis EB E 21.11.1994, 91/10/0074, VwSlg 14163 A/1994, und E 12.12.1996, 95/07/0055).