Verwaltungsgerichtshof
23.04.1998
97/07/0005
GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2
VwSlg 13507 A/1991
Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.