Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1998

Geschäftszahl

97/07/0005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/08 91/07/0002 2

VwSlg 13507 A/1991

Stammrechtssatz

Das Recht auf Parteiengehör steht nur Parteien zu und seine Verletzung kann nur von Verfahrensparteien geltend gemacht werden.