Verwaltungsgerichtshof
23.04.1998
97/07/0005
Eine Projektsänderung während des Verfahrens ist grundsätzlich nicht unzulässig und dann einzuräumen, wenn damit ein Versagungsgrund (hier: fehlende Zustimmung der Grundeigentümer) aus der Welt geschafft werden kann (Hinweis E 24.10.1985, 83/06/0258).