Verwaltungsgerichtshof
15.10.1998
97/06/0276
GRS wie VwGH E 1992/05/21 91/06/0143 12
VwSlg 13640 A/1992
(hier ohne ersten Satz; hier betreffend Paragraph 14, Absatz 8, Vlbg RPG 1996; die Aufgabenstellung der Baubehörde ist in Bezug auf Immissionen in Vollziehung des Paragraph 14, Absatz 8, Vlbg RPG 1996, soweit es um die Berücksichtigung der Maßnahmen zur Verhinderung störender Auswirkungen geht, vergleichbar mit jener der Gewerbebehörde).
Bei der raumordnungsrechtlichen Beurteilung der Betriebstype kommt es auf die im gewerberechtlichen Verfahren maßgebenden Emissionen des konkreten Betriebes unter Einhaltung der konkret erteilten Auflagen gerade nicht an. Es bestehen keine Bedenken, wenn die Ergebnisse des Ermittlungsverfahrens eines gewerbebehördlichen Verfahrens im Baubewilligungsverfahren berücksichtigt werden (sofern dazu ausreichend Parteiengehör gewährt worden ist), jedoch müssen dabei die unterschiedlichen Aufgabenstellungen für Baubehörde und Gewerbebehörde beachtet werden (Hinweis E 18.9.1990, 90/05/0012).