Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1998

Geschäftszahl

97/06/0276

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/23 87/06/0001 2

(hier betreffend das Vlbg BauG 1972 in der Fassung LGBl 1996/15)

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der Frage, ob durch das Bauvorhaben das im Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG genannte ortsübliche Ausmaß an Belästigungen überschritten wird oder nicht, ist insb auch die bestehende Flächenwidmung maßgebend, ob es sich also um ein Wohngebiet, ein Kerngebiet usw handelt.