Verwaltungsgerichtshof
15.10.1998
97/06/0276
GRS wie VwGH E 1990/01/23 87/06/0001 2
(hier betreffend das Vlbg BauG 1972 in der Fassung LGBl 1996/15)
Bei Beurteilung der Frage, ob durch das Bauvorhaben das im Paragraph 6, Absatz 10, Vlbg BauG genannte ortsübliche Ausmaß an Belästigungen überschritten wird oder nicht, ist insb auch die bestehende Flächenwidmung maßgebend, ob es sich also um ein Wohngebiet, ein Kerngebiet usw handelt.