Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.04.1999

Geschäftszahl

97/06/0248

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/10/20 93/06/0173 1

Stammrechtssatz

Wohnbauten im "Wohngebiet" dürfen keinesfalls als Quelle der Belästigung verstanden werden (Hinweis E 12.4.1984, 83/06/0246 und E 9.6.1994, 92/06/0246). Die von einem Wohnhaus im "Wohngebiet" typischerweise ausgehenden Immissionen sind von den Nachbarn hinzunehmen.