Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1998

Geschäftszahl

97/06/0243

Rechtssatz

Mit der Einräumung von Dienstbarkeiten (bezüglich derer es zivilrechtliche Auseinandersetzungen gibt) zugunsten von Grundstücken, die durch die bestehende Straße aufgeschlossen wurden, wird dem Bedarf iSd Paragraph 62, Absatz eins, Litera a, Tir LStG 1989 nicht ausreichend entsprochen (Hinweis E 20.6.1991, 90/06/0097).