Verwaltungsgerichtshof
02.07.1998
97/06/0234
Eine Frist von sechs Monaten ab Zustellung des Bescheides ist zur Erfüllung des Auftrages ausreichend, den ohne Baubewilligung an das bestehende Wohnhaus errichteten und "rechtskräftig abgewiesenen Anbau" von Wohnräumen im Ausmaß von 12,05 m mal 6,60 m (bestehend aus Erdgeschoß und einem Obergeschoß für zwei getrennte Wohneinheiten) auf eigene Kosten abzubrechen bzw diesen Anbau so herzustellen, wie dies mit Bescheid bewilligt worden war (Anbau einer ebenerdigen Garage mit drei Stellplätzen im Ausmaß von 10,70 m mal 6,60 m, überbaute Fläche 70,63 m2).