§ 31 Abs 8 Tir BauO 1989 räumt dem Nachbarn - unabhängig von der jeweiligen Flächenwidmung - einen Immissionsschutz ein.Paragraph 31, Absatz 8, Tir BauO 1989 räumt dem Nachbarn - unabhängig von der jeweiligen Flächenwidmung - einen Immissionsschutz ein.