Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1999

Geschäftszahl

97/06/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/11/28 91/06/0158 1

Stammrechtssatz

Paragraph 31, Absatz 8, Tir BauO 1989 räumt dem Nachbarn - unabhängig von der jeweiligen Flächenwidmung - einen Immissionsschutz ein.