Eine Flächenwidmung gemäß § 53 Abs 1 lit a Tir ROG 1994 (Vorbehaltsfläche) gewährt den Nachbarn keinen Immissionsschutz.Eine Flächenwidmung gemäß Paragraph 53, Absatz eins, Litera a, Tir ROG 1994 (Vorbehaltsfläche) gewährt den Nachbarn keinen Immissionsschutz.