Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Geschäftszahl

97/05/0269

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/05/0205 1

Stammrechtssatz

Der Anrainer besitzt ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß für ein im Hinblick auf die damit verbundenen Immisssionen in einer bestimmten Widmungskategorie unzulässiges Bauvorhaben keine Baubewilligung erteilt wird.