Verwaltungsgerichtshof
23.02.1999
97/05/0269
GRS wie VwGH E 1994/11/29 94/05/0205 1
Der Anrainer besitzt ein subjektiv-öffentliches Recht darauf, daß für ein im Hinblick auf die damit verbundenen Immisssionen in einer bestimmten Widmungskategorie unzulässiges Bauvorhaben keine Baubewilligung erteilt wird.