Unter dem vorhandenen Baubestand iSd § 9 Abs 1 Krnt BauvorschriftenG sind die zulässigerweise errichteten baulichen Anlagen zu verstehen.Unter dem vorhandenen Baubestand iSd Paragraph 9, Absatz eins, Krnt BauvorschriftenG sind die zulässigerweise errichteten baulichen Anlagen zu verstehen.