Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.02.1998

Geschäftszahl

97/05/0251

Rechtssatz

Unter dem vorhandenen Baubestand iSd Paragraph 9, Absatz eins, Krnt BauvorschriftenG sind die zulässigerweise errichteten baulichen Anlagen zu verstehen.