Verwaltungsgerichtshof
20.01.1998
97/05/0238
GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/05/0186 5
Das aus Paragraph 2, Absatz eins, VVG ableitbare Schonungsprinzip wird dann verletzt, wenn ein höherer Kostenvorschuß auferlegt wird, als dies zur Bestreitung der Kosten der Ersatzvornahme erforderlich ist (Hinweis E 5.6.1984, 84/05/0046).