Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.01.1998

Geschäftszahl

97/05/0238

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/12 89/05/0186 5

Stammrechtssatz

Das aus Paragraph 2, Absatz eins, VVG ableitbare Schonungsprinzip wird dann verletzt, wenn ein höherer Kostenvorschuß auferlegt wird, als dies zur Bestreitung der Kosten der Ersatzvornahme erforderlich ist (Hinweis E 5.6.1984, 84/05/0046).