Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.1997

Geschäftszahl

97/05/0193

Rechtssatz

Artikel 116, Absatz eins, in Verbindung mit Artikel 119 a, Absatz 9, B-VG gewährleistet der Gemeinde ein subjektives Recht auf Selbstverwaltung und demzufolge einen Abwehranspruch gegenüber rechtswidrigen aufsichtsbehördlichen Verwaltungsakten.