Verwaltungsgerichtshof
02.12.1997
97/05/0193
Artikel 116, Absatz eins, in Verbindung mit Artikel 119 a, Absatz 9, B-VG gewährleistet der Gemeinde ein subjektives Recht auf Selbstverwaltung und demzufolge einen Abwehranspruch gegenüber rechtswidrigen aufsichtsbehördlichen Verwaltungsakten.