Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.05.1998

Geschäftszahl

97/04/0250

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1996/06/18 95/04/0220 3

Stammrechtssatz

In den in der GewO 1994 festgelegten Nachbarrechten können Nachbarn iSd Paragraph 75, Absatz 2, GewO 1994 durch einen nach Paragraph 74, oder nach Paragraph 81, in Verbindung mit Paragraph 77, GewO 1994 ergehenden Genehmigungsbescheid nur im Rahmen ihrer nach Paragraph 356, Absatz 3, GewO 1994 rechtzeitig erhobenen Einwendungen, mit denen sie ihre Parteistellung im Genehmigungsverfahren begründet haben, verletzt werden (Hinweis E 28.1.1993, 92/04/0211).