Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1998

Geschäftszahl

97/04/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 8

VwSlg 14072 A/1994

Stammrechtssatz

Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).