Verwaltungsgerichtshof
10.02.1998
97/04/0231
GRS wie VwGH E 1994/06/20 90/10/0064 8
VwSlg 14072 A/1994
Hat ein Anbringen einen unklaren oder einen nicht genügend bestimmten Inhalt, so hat die Behörde den Gegenstand des Anbringens von amtswegen zu ermitteln (Hinweis E 18.2.1991, 89/10/0188).