Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.02.1998

Geschäftszahl

97/04/0231

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/05/19 92/07/0070 2

Stammrechtssatz

Parteienerklärungen sind im Zweifel so auszulegen, daß die diese abgebende Partei nicht um ihren Rechtschutz gebracht wird.