Verwaltungsgerichtshof
17.03.1998
97/04/0139
GRS wie VwGH E 1996/06/18 96/04/0043 1
Bei der Erteilung einer Genehmigung nach Paragraph 81, GewO 1994 handelt es sich so wie auch bei einer Genehmigung nach Paragraph 77, GewO 1994 um einen antragsbedürftigen Verwaltungsakt. Die Behörde ist in einem solchen Verfahren an den Inhalt des Antrages gebunden. Es steht ihr nicht frei, abweichend von diesem je nach dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens die Genehmigung zur Errichtung iSd Paragraph 74, Absatz 2 und Paragraph 77, oder zur Änderung iSd Paragraph 81, GewO 1994 zu erteilen bzw zu versagen (Hinweis E 30.3.1993, 91/04/0197).