Verwaltungsgerichtshof
25.11.1997
97/04/0122
GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/04/0189 1
Da, wie sich aus Paragraph 78, Absatz eins, GewO 1994 ergibt, grundsätzlich eine genehmigungsbedürftige Betriebsanlage nur nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung errichtet und betrieben werden darf, handelt es sich beim Verfahren zur Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage um ein Projektsverfahren, in dem der Beurteilung die im Paragraph 353, GewO 1994 genannten Einreichunterlagen zugrundezulegen sind.