Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1997

Geschäftszahl

97/04/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/09/03 95/04/0189 1

Stammrechtssatz

Da, wie sich aus Paragraph 78, Absatz eins, GewO 1994 ergibt, grundsätzlich eine genehmigungsbedürftige Betriebsanlage nur nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung errichtet und betrieben werden darf, handelt es sich beim Verfahren zur Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage um ein Projektsverfahren, in dem der Beurteilung die im Paragraph 353, GewO 1994 genannten Einreichunterlagen zugrundezulegen sind.