Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.11.1997

Geschäftszahl

97/04/0122

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0139 5

Stammrechtssatz

Ein außerhalb der Betriebsanlage sich ereignendes Verkehrsgeschehen - selbst wenn es durch Kunden der Betriebsanlage bewirkt würde - löst keine Genehmigungspflicht aus (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 0090).