Verwaltungsgerichtshof
25.11.1997
97/04/0122
GRS wie VwGH E 1996/01/30 95/04/0139 5
Ein außerhalb der Betriebsanlage sich ereignendes Verkehrsgeschehen - selbst wenn es durch Kunden der Betriebsanlage bewirkt würde - löst keine Genehmigungspflicht aus (Hinweis E 6.2.1990, 89/04/0089, 0090).