Verwaltungsgerichtshof
25.11.1997
97/04/0122
GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/04/0011 1
Aus Paragraph 353, GewO 1973 ergibt sich die Qualifikation der Genehmigung einer gewerblichen Betriebsanlage ebenso wie der Genehmigung der Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage als antragsbedürftiger Verwaltungsakt. Derartige Verwaltungsakte stehen nur dann mit dem Gesetz im Einklang, wenn ein auf ihre Setzung gerichteter, von einer hiezu legitimierten Person gestellter Antrag vorliegt (Hinweis E 5.11.1985, 85/04/0065).