Verwaltungsgerichtshof
16.12.1998
97/04/0090
GRS wie VwGH E 1992/10/08 92/18/0391 3
Daß die wegen Unzuständigkeit der Unterbehörde ausgesprochene ersatzlose Aufhebung eines Straferkenntnisses nicht die Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens hat, liegt auf der Hand.