Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1998

Geschäftszahl

97/04/0090

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/08 92/18/0391 3

Stammrechtssatz

Daß die wegen Unzuständigkeit der Unterbehörde ausgesprochene ersatzlose Aufhebung eines Straferkenntnisses nicht die Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens hat, liegt auf der Hand.