Verwaltungsgerichtshof
29.05.1998
97/02/0319
GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 3
Die Einzeichnung des entfernten Fahrzeuges in maßstabgerechter Weise in einer Skizze ist nicht erforderlich, wenn durch die Zeugenaussage des Meldungslegers die allein wesentliche Abstellposition feststeht (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).