Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.05.1998

Geschäftszahl

97/02/0319

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/02/21 89/02/0194 3

Stammrechtssatz

Die Einzeichnung des entfernten Fahrzeuges in maßstabgerechter Weise in einer Skizze ist nicht erforderlich, wenn durch die Zeugenaussage des Meldungslegers die allein wesentliche Abstellposition feststeht (Hinweis E 18.2.1987, 86/03/0064).