Verwaltungsgerichtshof
27.01.1998
97/02/0283
Eine Vielzahl von gegen den Wirtschaftstreuhänder gerichteten Exekutionsverfahren (hier: fünfzehn) sind gewichtige Indizien dafür, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht als geordnet iSd WTBO angesehen werden können. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit dahin, ob sie derart ungeordnet sind, daß dies der Eröffnung eines Konkursverfahrens gleichzuhalten wäre, bedarf es aber noch der Berücksichtigung der allenfalls vorhandenen Aktiven.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/02/0515