Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.01.1998

Geschäftszahl

97/02/0283

Rechtssatz

Eine Vielzahl von gegen den Wirtschaftstreuhänder gerichteten Exekutionsverfahren (hier: fünfzehn) sind gewichtige Indizien dafür, daß die wirtschaftlichen Verhältnisse nicht als geordnet iSd WTBO angesehen werden können. Für die Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse in ihrer Gesamtheit dahin, ob sie derart ungeordnet sind, daß dies der Eröffnung eines Konkursverfahrens gleichzuhalten wäre, bedarf es aber noch der Berücksichtigung der allenfalls vorhandenen Aktiven.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

97/02/0515