Verwaltungsgerichtshof
27.01.1998
97/02/0283
Die Voraussetzung von "geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen" iSd Paragraph 6, WTBO kann auch dann weggefallen sein, wenn über das Vermögen des Wirtschaftstreuhänders nicht der Konkurs (oder der zweimalige Ausgleich) innerhalb der vom Gesetz genannten Frist eröffnet wurde. Dabei ist allerdings genau zu prüfen, ob eine mit dem Berufsbild des Wirtschaftstreuhänders unvereinbare Zerrüttung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse vorliegt, die zumindest in ihren Auswirkungen an die vom Gesetz genannten beispielhaften Aufzählungen des Konkurses oder des zweimaligen Ausgleiches heranreicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
97/02/0515