Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.09.1997

Geschäftszahl

97/02/0235

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/05/30 97/02/0096 2

Stammrechtssatz

Richten sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Dienstnehmer, liegen mehrere Straftaten vor (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; hier: Übertretung der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten, BGBl 1974/39).