Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.05.1997

Geschäftszahl

97/02/0096

Rechtssatz

Richten sich die rechtswidrigen Angriffe gegen die Gesundheit mehrerer Dienstnehmer, liegen mehrere Straftaten vor (Hinweis E 30.3.1982, 81/11/0087; hier: Übertretung der Verordnung über die gesundheitliche Eignung von Arbeitnehmern für bestimmte Tätigkeiten, BGBl 1974/39).

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

97/02/0098 E 30. Mai 1997

97/02/0099 E 30. Mai 1997