Verwaltungsgerichtshof
11.03.1998
97/01/0433
GRS wie VwGH E 1997/11/11 96/01/1047 1
Die für die Verleihung der Staatsbürgerschaft zuständige Behörde hat das Vorliegen der Verleihungsvoraussetzung gemäß Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 eigenständig nach staatsbürgerschaftsrechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen, ohne hiebei an Entscheidungen der Fremdenbehörden oder Aufenthaltsbehörden gebunden zu sein.