Verwaltungsgerichtshof
05.11.1997
96/21/0333
GRS wie VwGH E 1995/06/20 94/13/0201 1
Sind die einen tragenden Teil der Begründung darstellenden Ausführungen des angefochtenen Bescheides für den Verwaltungsgerichtshof nicht nachvollziehbar und somit nicht überprüfbar, liegt ein wesentlicher Verfahrensfehler vor.