Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.12.1996

Geschäftszahl

96/20/0750

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0326 1

(hier: drei schwere Eingriffe in fremdes Jagdrecht)

Stammrechtssatz

Ein Waffenverbot ist jedenfalls bei siebenmaliger strafgerichtlicher Verurteilung wegen Delikten gegen die Rechtsgüter des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit (Hinweis E 22.1.1992, 91/01/0175) oder bei widerrechtlichem Waffenbesitz und fünfmaliger Verurteilung wegen Körperverletzung (Hinweis E 20.2.1990, 89/01/0380) gerechtfertigt.