Verwaltungsgerichtshof
18.12.1996
96/20/0750
GRS wie VwGH E 1995/11/07 94/20/0326 1
(hier: drei schwere Eingriffe in fremdes Jagdrecht)
Ein Waffenverbot ist jedenfalls bei siebenmaliger strafgerichtlicher Verurteilung wegen Delikten gegen die Rechtsgüter des Eigentums und der körperlichen Unversehrtheit (Hinweis E 22.1.1992, 91/01/0175) oder bei widerrechtlichem Waffenbesitz und fünfmaliger Verurteilung wegen Körperverletzung (Hinweis E 20.2.1990, 89/01/0380) gerechtfertigt.