Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1997

Geschäftszahl

96/20/0170

Rechtssatz

Entscheidend für die "Modelljahresbezeichnung" einer Faustfeuerwaffe ist nicht das Erzeugungsdatum, sondern der Zeitpunkt, zu dem ein Modell entwickelt wurde.