Verwaltungsgerichtshof
24.11.2000
96/19/3212
GRS wie 85/02/0219 B 23. Oktober 1985 RS 2
Der Beschwerdegrund der Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit der belangten Behörde ist auch ohne diesbezügliche Rüge der Partei wahrzunehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/19/3213