Verwaltungsgerichtshof
21.11.1997
96/19/3063
GRS wie 0978/78 E 14. September 1978 RS 4
Trifft die Behörde eine Berufungsentscheidung, ohne Vorliegen einer tauglichen Berufung, so nimmt die Behörde eine Zuständigkeit in Anspruch, die ihr gem Paragraph 63 und Paragraph 66, AVG nicht zukommt (Antragsbedürftiger Verwaltungsakt).