Verwaltungsgerichtshof
19.12.1997
96/19/2713
Der Erwerb eines Aufenthaltsrechtes nach dem Beschluß Nr 1/80 des durch das Assoziierungsabkommen zwischen der EWG und der Türkei geschaffenen Assoziationsrates bietet keine Rechtsgrundlage dafür, dem Fremden eine Bewilligung nach dem AufenthaltsG 1992 zu erteilen, obwohl er sich nach einer mit Touristensichtvermerk erfolgten Einreise im Bundesgebiet aufhält (Hinweis E 30.5.1997, 95/19/1469, zu einem allfälligen Erwerb eines solchen Aufenthaltsrechtes nach Einreise).