Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1998

Geschäftszahl

96/19/1893

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/08/08 96/19/1348 2

Stammrechtssatz

Ein Mißbrauch von Besuchssichtvermerken zu Einwanderungszwecken liegt auch dann vor, wenn die Einreise mit Touristensichtvermerk erst nach der Antragstellung vom Ausland aus erfolgt und der Fremde nach Ablauf des Touristensichtvermerkes das Bundesgebiet nicht verläßt (Hinweis EB E 20.10.1995, 95/19/0500).