Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.1997

Geschäftszahl

96/19/0570

Rechtssatz

Unter "Einreise" iSd Paragraph 4, Ziffer 2, römisch fünf BGBl 1995/854 ist die jeweils letzte Einreise nach Österreich zu verstehen.