Verwaltungsgerichtshof
28.11.1997
96/19/0570
Unter "Einreise" iSd § 4 Z 2 V BGBl 1995/854 ist die jeweils letzte Einreise nach Österreich zu verstehen.Unter "Einreise" iSd Paragraph 4, Ziffer 2, römisch fünf BGBl 1995/854 ist die jeweils letzte Einreise nach Österreich zu verstehen.