Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.07.1996

Geschäftszahl

96/18/0278

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/04/14 93/18/0103 2

(hier: Ehescheidung und Geburt zweier Kinder während des unrechtmäßigen Aufenthalts der von der Ausweisung betroffenen Fremden)

Stammrechtssatz

War der bisherige Aufenthalt des Fremden im Bundesgebiet großteils illegal, so fällt die damit verbundene Integration nicht entscheidend zu seinen Gunsten ins Gewicht. Gleiches gilt in bezug auf eine während des unrechtmäßigen Aufenthaltes des Fremden von ihm mit einer österreichischen Staatsbürgerin geschlossene Ehe (Hinweis E 19.11.1990, 90/19/0517; E 9.7.1992, 92/18/0286).