Verwaltungsgerichtshof
05.07.1999
96/16/0165
GRS wie VwGH E 1995/09/19 95/14/0038 5
Enthalten materiell-rechtliche Steuergesetze keine besondere Anordnung über den Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit, ist bei Erlassung von Steuerbescheiden grundsätzlich jene Rechtslage maßgebend, unter deren zeitlicher Geltung der Abgabentatbestand verwirklicht wurde (Hinweis E 8.4.1991, 89/15/0111; E 19.2.1991, 90/08/0177; Stoll, BAO-Kommentar 62; Öhlinger, Verfassungsrecht/2, 164).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
96/16/0166
96/16/0167
96/16/0168