Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.04.1996

Geschäftszahl

96/16/0068

Rechtssatz

Für die Nacherhebung kraft Gesetzes nach Paragraph 174, Absatz 3, Litera a, ZollG 1988 von vor dem Beitritt zur Europäischen Union entstandenen Eingangsabgabenschulden ist das ZollG 1988 anzuwenden.