ISd § 26 Z 5 EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt.ISd Paragraph 26, Ziffer 5, EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt.