Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1998

Geschäftszahl

96/15/0246

Rechtssatz

ISd Paragraph 26, Ziffer 5, EStG 1988 stellt die Beförderung des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auf einer solchen Strecke einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, wenn kein Werkverkehr vorliegt.