Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2000

Geschäftszahl

96/15/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 98/16/0199 E 26. November 1998 RS 6

Stammrechtssatz

Ein Wohlverhalten während der Anhängigkeit des Strafverfahrens kann nicht als mildernd berücksichtigt werden (Hinweis Urteil des OGH vom 14.Dezember 1995, 12 Os 104/95).