Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.2000

Geschäftszahl

96/15/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 97/15/0118 E 25. November 1999 RS 1

(hier nur der erste Satz)

Stammrechtssatz

Die Zurechnung von Einkünften hat Unternehmerrisiko und Unternehmerinitiative zur Voraussetzung (Hinweis E 25.6.1997, 95/15/0192). Die Zurechnung positiver (wie negativer) steuerlicher Einkünfte bildet aber kein Unternehmerrisiko, sondern lediglich eine Rechtsfolge der Zurechnung von Einkünften.