Verwaltungsgerichtshof
23.01.1997
96/15/0107
GRS wie VwGH E 1997/01/23 95/15/0120 3
Der Abschluß des Zessionsvertrages stellt dann eine Pflichtverletzung dar, wenn der Geschäftsführer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses damit rechnen mußte, durch die Zession der GmbH ihre liquiden Mittel zur Berichtigung anderer Schulden als Bankschulden, insbesondere Abgabenschulden, zu entziehen (Hinweis E 17.1.1989, 88/14/0193).