Verwaltungsgerichtshof
16.12.1999
96/15/0104
Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit einer dem Primärschuldner bescheidmäßig vorgeschriebenen Abgabe sind nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine - dem Haftenden durch Paragraph 248, BAO ermöglichte - Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen (Hinweis E 17.12.1996, 94/14/0148).