Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.09.1999

Geschäftszahl

96/15/0049

Rechtssatz

Mit der pauschalen Behauptung einer Gleichbehandlung aller Gläubiger kommt ein Geschäftsführer seiner Verpflichtung, die anteilige Befriedigung der Abgabenforderungen nachzuweisen, nicht nach.