Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.2002

Geschäftszahl

96/14/0105

Rechtssatz

Die Berichtigung des Vorsteuerabzuges ist als Masseforderung anzusehen, weil diese Berichtigung erst durch die (zwangsweise) Verwertung einer Liegenschaft durch den Masseverwalter ausgelöst wird (Hinweis E 19.10.1999, 98/14/0143).