Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1997

Geschäftszahl

96/12/0353

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/06/08 93/12/0150 3

Stammrechtssatz

"Erwerbsfähigkeit" bedeutet nach dem allgemeinen Sprachgebrauch die Fähigkeit, durch eigene Arbeit einen wesentlichen Beitrag zum Lebensunterhalt zu verdienen. Diese ist zwar abstrakt zu beurteilen, hinsichtlich der gesundheitlichen Voraussetzungen der Einsatzfähigkeit für bestimmente Tätigkeiten ist aber auf die in der Arbeitswelt üblichen Erfordernisse (etwa Einhaltung der Arbeitzeit, Fähigkeit zur Selbstorganisation) Bedacht zu nehmen.