Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.09.1997

Geschäftszahl

96/12/0338

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/09/20 92/10/0457 1

Stammrechtssatz

Die rechtliche Qualifikation eines Sachverhaltes kann nicht Gegenstand eines Feststellungsbescheides sein (Hinweis E 1.7.1992, 92/01/0043).